Seit Januar 2025: Die Meldegrenze für Auslandszahlungen ist von 12.500 € auf 50.000 € angehoben worden.
Auslandszahlungen
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Internationaler Zahlungsverkehr
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Seit Januar 2025: Die Meldegrenze für Auslandszahlungen ist von 12.500 € auf 50.000 € angehoben worden.